1. Alle von der E.Weber GmbH angegebenen Termine und Fristen für Lieferungen gelten als nur annähernd vereinbart. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Bezahlung vom Besteller
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Fa. E.Weber GmbH verlassen hat.
4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Fa.E.Weber GmbH liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen durch die Lieferanten der Fa. E.Weber GmbH, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt gleichfalls, wenn die Umstände bei Unterliefern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Während der Dauer dieser Maßnahmen oder Behinderungen ist auch der Käufer von seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Kaufpreiszahlung entbunden. Soweit dem Käufer eine Verzögerung nicht mehr zuzumuten ist, kann er nach schriftlicher Ablehnungsandrohung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
Abnahme und Gefahrübergang
1. Der Käufer ist verpflichtet, den gelieferten Gegenstand anzunehmen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu prüfen. Der Käufer hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
2. Bleibt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die Fa. E.Weber GmbH nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
3. Die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Sendung zum Versand gegeben wurde. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferung. brainworks wird die Sendung gegen Bruch-, Transport und Feuerschaden und Diebstahl auf Kosten des Kunden versichern.
4. Verzögert sich der Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen bzw. erklärt der Käufer, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung bzw. für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. In einem solchen Fall entspricht die Anzeige der Versandbereitschaft der Übergabe zum Versand.
5. Die Fa. E.Weber GmbH ist berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen, die vom Kunden anzunehmen sind.
6. Durch Öffnen der Verpackung werden die Bestimmungen des Herstellers anerkannt. Umtausch und Rückgabe sind dann nicht mehr möglich.
Preise & Zahlung
1. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
2. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4. Sämtliche Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht der Versand per Nachnahme erfolgt oder andere Zahlungsziele schriftlich festgelegt wurden.
5. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Fa. E.Weber GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers nicht statthaft, ebenso wenig ist die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen statthaft.
7. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Scheckprotest, Zahlungseinstellung des Käufers sowie Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens
über das Vermögen des Käufers bzw. bei Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse ist die Fa. E.Weber GmbH berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen 2 Wochen geleistet wird, ohne erneute Friststellung vom Vertrag zurückzutreten.